Die Wohnungsbaugenossenschaft wird durch die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung entsprechend der jeweiligen Aufgaben auf der Grundlage der Satzung und des Genossenschaftsgesetzes geleitet.
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung findet alle fünf Jahre statt. Die Schlichtungskommission als Organ der Vertreterversammlung hat die Aufgabe, Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern bzw. Mietern sowie zwischen Vorstand und Mietern einvernehmlich zu schlichten.
Vorstand und Aufsichtsrat sind gegenüber der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig.