Vertreterwahl



Flyer Titelseite "Vertreteramt – Kandidaten gesucht" der WBG "Treptow Nord"
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Aufruf zur Vertreterwahl 2021

Wählen heißt mitbestimmen!

Alle fünf Jahre wählen die stimmberechtigten Mitglieder unserer WBG aus ihren Reihen die Vertreter für die Vertreterversammlung. Mit dieser Wahl erhalten Sie als Genossenschaftsmitglied die Möglichkeit, auf die Entwicklung unserer Genossenschaft aktiv Einfluss zu nehmen.

Also machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie im Frühjahr 2021 Ihre Interessenvertreter für die Vertreterversammlung!

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Genossenschaft. Dieses wichtige demokratische Gremium repräsentiert alle Mitglieder und fasst sämtliche wichtigen Beschlüsse, wie z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Deckung des Bilanzverlustes sowie die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates oder die Änderung der Satzung.

Die Vertreter kommen in der Regel zweimal jährlich zusammen, um sich auf den Vertreterversammlungen durch Vorstand und Aufsichtsrat über die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft informieren zu lassen, zu beraten und wichtige Beschlüsse zu fassen.
Die Amtszeit eines Vertreters beträgt fünf Jahre.

Bei allen Entscheidungen stehen übergeordnete Zielstellungen des Unternehmens sowie der Fördergrundsatz und der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder im Vordergrund. Die Vertreter sind den Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet, treffen aber ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung und sind an keine Weisungen gebunden. Grundlagen ihrer Entscheidungen sind dabei die Satzung und geltende Gesetze.

Das heißt, jeder Vertreter entscheidet mit seiner Stimme, ob und wie die Genossenschaft ihren Zweck erfüllt, nämlich vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder zu gewährleisten.
Aus diesem Grund rufen Vorstand und Aufsichtsrat alle Genossenschaftsmitglieder auf, ihr im Genossenschaftsgesetz verankertes Recht wahrzunehmen und an der Wahl teilzunehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung verdeutlicht zudem nicht nur besonders stark die Legitimation der gewählten Vertreter, sondern gewährleistet außerdem auch zukünftig eine ausgewogene und demokratische Vertretung aller Mitglieder der Genossenschaft in der Vertreterversammlung.

Daher rufen wir Sie bereits jetzt auf:

Unterbreiten Sie Ihre Kandidatenvorschläge oder bewerben Sie sich selbst als Kandidat!

Wählbar ist jedes volljährige Mitglied, das zur Zeit der Wahl nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört. Nicht wählbar sind Mitglieder, denen der Ausschließungsbeschluss zugestellt worden ist.

Im Falle einer eigenen Kandidatur wäre es begrüßenswert, sich mit dem entsprechenden Formular in schriftlicher Form von einem anderen Genossenschaftsmitglied vorschlagen zu lassen.

Die erforderlichen Formulare „Kandidatenvorschlag“ und „Bereitschaftserklärung“ haben Sie mit unserer Post bereits erhalten. Diese können aber auch auf unserer Internetseite heruntergeladen werden und sind außerdem in unserer Geschäftsstelle erhältlich.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte an den Wahlvorstand:
Geschäftsstelle der Wohnungsbau-Genossenschaft “Treptow Nord” eG, Kiefholzstraße 289, 12437 Berlin,
oder per E-Mail an: info[at]wbg-treptow-nord.de
oder per Telefax: (030) 536 356 -109.
Sie können die Vorschläge oder Bereitschaftserklärungen aber auch persönlich in unserer Geschäftsstelle abgeben oder in unseren Briefkasten einwerfen.

Die Kandidatenvorschläge und Bereitschaftserklärungen können bis zum 30.11.2020 eingereicht werden.