Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Mietendeckel
Am 15.04.2021 wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel veröffentlicht, in dem das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit dem Grundgesetz für unvereinbar und von Anfang an für nichtig erklärt wurde. In der Begründung heißt es, dass der Bundesgesetzgeber mit seinen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Mietpreisrecht für Wohnraum abschließend geregelt hat. Daher war das Land Berlin nicht befugt, die Regelungen des MietenWoG Bln zu treffen und als Landesgesetz zu erlassen
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht »
In den nächsten Tagen erhalten die Mitglieder, deren Nutzungsgebühr durch den „Mietendeckel“ angepasst wurden, eine erste Information. Ende April/Anfang Mai werden wir dann individuelle Informationen zur weiteren Vorgehensweise versenden. Eine Eigeninitiative ist vor unserer individuellen Information nicht nötig.
Für diejenigen, deren Mietzahlungen sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.
Wir versichern Ihnen, dass wir auch weiterhin entsprechend unseres Satzungszweckes für eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung unserer Mitglieder sorgen werden.