Aufsichtsrat
| Aufsichtsratvorsitzender |
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| Bernd Hellinger |
| stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates |
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Dr. Ruth Mennel (Vorsitzende des Finanzausschusses) |
| Schriftführer |
| Karla Mädler |
| stellv. Schriftführer |
| Wolfgang Berger |
| Mitglieder des Aufsichtsrates |
| Christian Gorek (Vorsitzender des Bauausschusses) |
| Constanze Lambert |
| Katharina Priester |
| Michael Schwanenberg |
| Bernd Zinke |
Auszüge aus unserer Satzung
§ 24 Aufsichtsrat
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs, maximal neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.
(2) Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. (...)
§ 25 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates
(1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung geregelt.
(2) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. (...)
(5) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.
(6) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.
