Organe der Genossenschaft
Auszüge aus unserer Satzung
§ 20 Organe
(1) Die Genossenschaft hat als Organe
den Vorstand,
den Aufsichtsrat,
die Vertreterversammlung, solange die Mitgliederzahl 1500 übersteigt,
und die Schlichtungskommission.
(2) Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den Geschäftsbetrieb
nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßgen Geschäftsführung auszurichten.

