Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Der zentrale Zweck von Genossenschaften als Form gemeinschaftsorientierten Wohnens ist die Förderung ihrer Mitglieder.
Ihre Aufgaben bestehen in der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ihrer Mitglieder und der Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
Jeder Interessierte kann Mitglied unserer Genossenschaft werden!
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand der Genossenschaft.
Jedes neu eintretende Mitglied ist verpflichtet, das Eintrittsgeld zu zahlen sowie mindestens zwei Geschäftsanteile und darüber hinaus weitere Anteile in Abhängigkeit von der Größe seiner Genossenschaftswohnung zu übernehmen.
Je angefangene sechs Quadratmeter Wohnfläche ist ein Geschäftsanteil zu entrichten. Ein Geschäftsanteil beträgt 155,- Euro.
Das hinter den Anteilen stehende Geschäftsguthaben bildet das gemeinsame Eigenkapital der Genossenschaft, das eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Wohnraum, für die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen unserer Mitglieder sowie zusätzliche Dienstleistungen darstellt.
Die Mitgliedschaft ist aufkündbar. Unter Einhaltung der durch die Satzung festgelegten Frist wird das Auseinandersetzungsguthaben bei Fälligkeit ausgezahlt.

